Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Die Beschäftigten können Teile des Gehalts oder Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld in Beiträge zur bAV umwandeln.
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Die Beschäftigten können Teile des Gehalts oder Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld in Beiträge zur bAV umwandeln.